Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von EPS | Elektro- & Prüfservice Halle, Inhaber: Martin Buchner, nachfolgend „EPS“ genannt.

Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn EPS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Anbieter und Vertragspartner

Anbieter und Vertragspartner ist:

EPS | Elektro- & Prüfservice Halle
Inhaber: Martin Buchner
Lindenring 7a
06179 Teutschenthal
Deutschland

Telefon: 0345 21388215
E-Mail: service [at] eps-halle [punkt] de

§ 3 Vertragsabschluss

Angebote von EPS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

Die Website von EPS dient der Information über Leistungen und der Kontaktaufnahme. Ein Vertragsschluss unmittelbar über die Website erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, diesen AGB und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen in Textform.

§ 4 Leistungsgrundsatz und Abgrenzung

EPS erbringt ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

Das Leistungsangebot von EPS ist auf Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, messtechnische Dienstleistungen an frei zugänglichen Entnahmestellen sowie vorbereitende mechanische Hilfstätigkeiten beschränkt.

Tätigkeiten, die eine besondere handwerksrechtliche Berechtigung, eine Eintragung in die Handwerksrolle oder eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers erfordern, werden von EPS nicht selbst erbracht, sofern hierfür keine entsprechende Berechtigung besteht.

Soweit der Auftraggeber Leistungen wünscht, die außerhalb des eigenen Leistungsbereichs von EPS liegen, kann EPS auf Wunsch den Kontakt zu einem entsprechend berechtigten Kooperationsbetrieb herstellen oder die organisatorische Abstimmung unterstützen. Näheres regelt § 12 dieser AGB.

§ 5 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

EPS führt Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch. Hierzu zählen insbesondere mobile elektrische Geräte, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Bürogeräte, IT-Geräte, Haushaltsgeräte und vergleichbare ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.

Die Prüfung erfolgt, soweit vereinbart, auf Grundlage der einschlägigen technischen Regeln und Normen, insbesondere im Zusammenhang mit der DGUV Vorschrift 3 und den jeweils einschlägigen VDE-Bestimmungen, insbesondere DIN VDE 0701-0702 beziehungsweise einschlägigen Nachfolgeregelungen.

Der Leistungsumfang kann insbesondere umfassen:

  • Sichtprüfung des Betriebsmittels,
  • messtechnische Prüfung,
  • Funktionsprüfung im erforderlichen und zumutbaren Umfang,
  • Bewertung des Prüfergebnisses,
  • Kennzeichnung geprüfter Betriebsmittel,
  • Dokumentation der Prüfergebnisse.

Art und Umfang der Prüfung richten sich nach dem jeweiligen Prüfobjekt, dem vereinbarten Leistungsumfang, den betrieblichen Vorgaben des Auftraggebers sowie den anerkannten Regeln der Technik.

§ 6 Messtechnische Erfassung von Endstromkreisen

EPS kann auf gesonderte Beauftragung einzelne Messwerte an Endstromkreisen erfassen und dokumentieren.

Die Messungen erfolgen ausschließlich über frei zugängliche Entnahmestellen, insbesondere Steckdosen oder Geräteanschlussdosen, soweit diese ohne Öffnen von Verteilungen und ohne Eingriff in die feste elektrische Anlage erreichbar sind.

Mögliche Messwerte sind insbesondere:

  • Schleifenimpedanz,
  • Netzinnenwiderstand,
  • RCD-Auslösezeit,
  • RCD-Auslösestrom, soweit technisch vorgesehen und vereinbart,
  • Schutzleiterwiderstand oder Durchgängigkeit, soweit ohne Eingriff und technisch zulässig messbar,
  • Differenzstrommessung zur Erfassung von Ableit- und Differenzströmen im laufenden Betrieb, soweit technisch möglich und normativ zulässig,
  • weitere Messwerte, soweit diese ohne Eingriff in die feste elektrische Anlage ermittelt werden können.

Der Leistungsumfang von EPS umfasst einen umfangreichen messtechnischen Teil der Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen, soweit die jeweiligen Messungen ohne Öffnen von Verteilungen und ohne sonstigen Eingriff in die feste elektrische Anlage durchgeführt werden können.

Diese Leistung stellt dennoch keine vollständige Wiederholungsprüfung einer ortsfesten elektrischen Anlage dar. EPS schuldet in diesem Leistungsbereich keine Gesamtbewertung, Freigabe oder Bescheinigung der vollständigen Sicherheit, Normkonformität oder Mängelfreiheit der ortsfesten elektrischen Anlage.

§ 7 Äußere Sichtprüfung ohne Öffnen von Verteilungen

Im Zusammenhang mit der messtechnischen Erfassung von Endstromkreisen kann EPS eine zerstörungsfreie äußere Sichtprüfung der zugänglichen Anlagenteile durchführen.

Diese äußere Sichtprüfung beschränkt sich ausschließlich auf von außen erkennbare und ohne Werkzeug zugängliche Bereiche. Hierbei können insbesondere offensichtliche äußere Beschädigungen, Verfärbungen, Anzeichen thermischer Überlastung, beschädigte Steckdosen, lose oder fehlende Abdeckungen, erkennbare mechanische Schäden sowie sonstige von außen erkennbare Auffälligkeiten dokumentiert werden.

Ein Öffnen von Unterverteilungen, Hauptverteilungen, Zählerschränken, Abzweigdosen, Betriebsmitteln oder sonstigen geschlossenen elektrischen Anlagenteilen erfolgt nicht.

Die äußere Sichtprüfung ersetzt keine innere Sichtprüfung geöffneter Verteilungen oder elektrischer Betriebsmittel und ersetzt keine vollständige Prüfung einer ortsfesten elektrischen Anlage.

§ 8 Differenzstrommessung und alternative Messverfahren ohne Eingriff

EPS führt keine Isolationsmessungen oder sonstigen Messungen durch, die ein Öffnen von Verteilungen, das Abklemmen von Leitern, das Trennen von Neutralleitern oder sonstige Eingriffe in die feste elektrische Anlage erfordern.

Soweit die einschlägigen technischen Regeln und Normen dies im jeweiligen Einzelfall zulassen, kann EPS stattdessen eine Differenzstrommessung zur Erfassung von Ableit- und Differenzströmen im laufenden Betrieb durchführen. Diese Messung erfolgt ausschließlich ohne Öffnen von Verteilungen, ohne Abklemmen von Leitern und ohne sonstigen Eingriff in die feste elektrische Anlage.

Die Auswahl des angewendeten Messverfahrens richtet sich nach den technischen Gegebenheiten der Anlage, dem vereinbarten Leistungsumfang sowie den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden technischen Regeln.

Die Durchführung einer Differenzstrommessung ersetzt nicht automatisch sämtliche Prüfschritte einer vollständigen Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Erforderliche ergänzende Prüfungen sind gegebenenfalls durch einen hierzu berechtigten Elektrofachbetrieb durchzuführen.

§ 9 Kabelverlegung und vorbereitende mechanische Arbeiten

EPS kann vorbereitende mechanische Tätigkeiten im Hochbau anbieten. Hierzu zählen insbesondere:

  • Setzen leerer Unterputzdosen,
  • Fräsen, Schneiden oder Stemmen von Schlitzen,
  • Verlegen von Leitungen bis zu einer Unterverteilung,
  • Verlegen von Leerrohren oder Kabelkanälen, soweit vereinbart,
  • sonstige vorbereitende Tätigkeiten ohne elektrischen Anschluss.

Diese Leistungen erfolgen ausschließlich als vorbereitende Hilfstätigkeiten. Elektrische Anschlussarbeiten, Inbetriebnahmen, Prüfungen der errichteten elektrischen Anlage und Arbeiten an Verteilungen sind nicht Bestandteil dieser Leistung.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Anschluss, Prüfung und Inbetriebnahme durch einen entsprechend berechtigten Elektrofachbetrieb veranlassen zu lassen.

§ 10 Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen

Ohne gesonderte handwerksrechtliche Berechtigung, ohne Eintragung in die Handwerksrolle und ohne Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers erbringt EPS keine Tätigkeiten, die dem zulassungspflichtigen Elektrotechniker-Handwerk oder dem Netzanschlussbereich vorbehalten sind.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere:

  • das Öffnen von Unterverteilungen, Hauptverteilungen, Zählerschränken oder plombierten Anlagenteilen,
  • die Demontage von Abdeckungen an Verteilungen, Zählerschränken, Abzweigdosen, Betriebsmitteln oder Hauptleitungen,
  • jede Sichtprüfung, die das Öffnen von Unterverteilungen, Hauptverteilungen, Zählerschränken oder anderen geschlossenen elektrischen Betriebsmitteln erfordert,
  • Isolationsmessungen an fest installierten Stromkreisen, soweit hierfür Eingriffe, Abklemmarbeiten oder das Öffnen von Verteilungen erforderlich sind,
  • das Abmanteln, Auflegen oder Anschließen von Leitern an Steckdosen, Schaltern, Unterverteilungen, Hauptverteilungen oder Zählerschränken,
  • der Einbau, Austausch oder Anschluss von Leitungsschutzschaltern, RCDs, RCBOs, Reihenklemmen, Zählern oder sonstigen Betriebsmitteln in Verteilungen,
  • die Errichtung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung oder Inbetriebsetzung elektrischer Anlagen, soweit hierfür eine besondere Berechtigung erforderlich ist,
  • die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600, soweit diese nicht durch einen hierzu berechtigten Fachbetrieb erfolgt,
  • die vollständige Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen, soweit diese über den eigenen, ausdrücklich vereinbarten messtechnischen Leistungsumfang von EPS hinausgeht,
  • die Bescheinigung, dass eine ortsfeste elektrische Anlage vollständig geprüft, vollständig normkonform oder insgesamt mängelfrei ist,
  • Arbeiten unter Spannung, soweit diese nicht ausdrücklich zulässig, fachlich geboten und gesondert vereinbart sind,
  • Arbeiten im plombierten oder dem Netzbetreiber vorbehaltenen Bereich.

§ 11 Keine vollständige Anlagenprüfung und keine Anlagenfreigabe durch EPS

Soweit EPS Messwerte an Endstromkreisen erfasst oder eine äußere Sichtprüfung zugänglicher Anlagenteile durchführt, handelt es sich um eine abgegrenzte messtechnische Leistung und nicht um eine vollständige Prüfung, Wiederholungsprüfung oder Freigabe einer ortsfesten elektrischen Anlage durch EPS.

Die von EPS durchgeführten Messungen können einen wesentlichen Teil der messtechnischen Wiederholungsprüfung abdecken. Gleichwohl umfasst der Leistungsumfang von EPS keine vollständige Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlage, sofern hierfür weitere Prüfschritte erforderlich sind, die außerhalb des von EPS angebotenen Leistungsumfangs liegen.

EPS bestätigt in diesem Leistungsbereich nicht, dass eine ortsfeste elektrische Anlage insgesamt sicher, vollständig geprüft, vollständig normkonform, mängelfrei oder betriebsbereit ist.

Erforderliche ergänzende Prüfschritte, insbesondere innere Sichtprüfungen von Verteilungen, Isolationsmessungen mit Eingriff, Anschlussarbeiten, Instandsetzungen, vollständige Anlagenprüfungen, Erstprüfungen, Wiederholungsprüfungen oder Freigaben sind vom Auftraggeber gesondert durch einen entsprechend berechtigten Elektrofachbetrieb oder eine sonst hierzu berechtigte Stelle zu veranlassen.

§ 12 Kooperationspartner und ergänzende Fachbetriebsleistungen

Soweit zur vollständigen Erbringung eines Kundenwunsches Leistungen erforderlich sind, die nicht zum Leistungsumfang von EPS gehören oder ausschließlich durch einen entsprechend berechtigten Elektrofachbetrieb erbracht werden dürfen, kann EPS auf Wunsch des Auftraggebers den Kontakt zu einem Kooperationsbetrieb herstellen oder die organisatorische Abstimmung unterstützen.

Hierzu können insbesondere Leistungen gehören, die das Öffnen von Verteilungen, innere Sichtprüfungen, Anschlussarbeiten, Instandsetzungen, Erstprüfungen, vollständige Anlagenprüfungen oder Arbeiten im Bereich eines eingetragenen Elektrotechnikerbetriebs betreffen.

Der Vertrag über solche Leistungen kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kooperationsbetrieb zustande, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt unmittelbar durch den Kooperationsbetrieb gegenüber dem Auftraggeber.

Für Leistungen des Kooperationsbetriebs, deren Ausführung, Gewährleistung, Haftung, Termine, Preise und Abrechnung ist ausschließlich der jeweilige Kooperationsbetrieb verantwortlich. EPS übernimmt hierfür keine eigene Leistungspflicht, Gewährleistung oder Haftung, soweit EPS nicht ausdrücklich eine eigene vertragliche Verpflichtung übernommen hat.

Die organisatorische Unterstützung durch EPS begründet keinen Vertrag über die Fachbetriebsleistungen zwischen EPS und dem Auftraggeber.

§ 13 Dokumentation, Prüfprotokolle und Aussagekraft

Prüf- und Messprotokolle dokumentieren ausschließlich den Zustand, die Prüfergebnisse und Messwerte zum Zeitpunkt der Prüfung beziehungsweise Messung.

Sie treffen keine Aussage über spätere Veränderungen, Nutzungsänderungen, Beschädigungen, Manipulationen, Alterung, Feuchtigkeitseinwirkungen, thermische Belastungen, unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Arbeiten Dritter.

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel enthält das Protokoll die vereinbarten Angaben zu den geprüften Betriebsmitteln und zum jeweiligen Prüfergebnis.

Bei der messtechnischen Erfassung von Endstromkreisen enthält das Protokoll ausschließlich die tatsächlich erfassten Messwerte sowie gegebenenfalls dokumentierte äußerlich erkennbare Auffälligkeiten. Es ersetzt kein vollständiges Prüfprotokoll einer Wiederholungsprüfung einer ortsfesten elektrischen Anlage.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Protokolle sorgfältig aufzubewahren und erforderliche Folgemaßnahmen eigenverantwortlich zu veranlassen.

§ 14 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Zugang zu den Prüfobjekten, Messstellen und Räumen,
  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort,
  • vorhandene Bestandsunterlagen, Anlagenkennzeichnungen, Schaltpläne und frühere Prüfprotokolle, soweit vorhanden,
  • Hinweise auf besondere Gefahren, Betriebsbedingungen, Schutzbereiche oder sicherheitsrelevante Umstände,
  • Sicherstellung, dass Prüfobjekte erreichbar, auffindbar und soweit erforderlich außer Betrieb genommen werden können,
  • Mitteilung, wenn Prüfobjekte oder Anlagenbestandteile nicht abgeschaltet, nicht ausgelöst oder nicht geprüft werden dürfen,
  • Mitteilung, ob besondere Betriebsabläufe, Sicherheitsbereiche, Produktionsanlagen, Server, Kühlketten oder sonstige kritische Verbraucher betroffen sind.

Verzögerungen, Mehraufwand, Wartezeiten oder erfolglose Anfahrten, die auf fehlende Mitwirkung, fehlenden Zugang oder unvollständige Informationen zurückzuführen sind, können zusätzlich berechnet werden.

§ 15 Betreiberpflichten und Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber beziehungsweise Betreiber bleibt für den ordnungsgemäßen Zustand, den sicheren Betrieb, die Festlegung angemessener Prüfintervalle, die Veranlassung erforderlicher Prüfungen sowie die Beseitigung festgestellter Mängel verantwortlich.

EPS übernimmt keine Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen, Betriebsmittel, Arbeitsmittel, Gebäude, Produktionsanlagen oder sonstige technische Einrichtungen des Auftraggebers.

Soweit EPS Hinweise auf Mängel, Auffälligkeiten oder Gefahren gibt, entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht, erforderliche Maßnahmen eigenverantwortlich zu prüfen, zu bewerten und durch hierzu berechtigte Fachbetriebe veranlassen zu lassen.

§ 16 Umgang mit Mängeln, Gefahren und Außerbetriebnahme

Werden bei einer Prüfung oder Messung Auffälligkeiten, Mängel oder Gefahren festgestellt, dokumentiert EPS diese im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs und informiert den Auftraggeber.

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln können mangelhafte oder gefährliche Geräte als nicht bestanden gekennzeichnet und zur Außerbetriebnahme empfohlen werden. Eine Reparatur erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.

Bei fest installierten Anlagen oder Endstromkreisen erfolgt durch EPS keine Reparatur, Instandsetzung, Freigabe oder Inbetriebnahme. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Maßnahmen durch einen entsprechend berechtigten Elektrofachbetrieb veranlassen zu lassen.

Bei akuter Gefahr kann EPS die Leistung abbrechen, den Auftraggeber informieren und geeignete Hinweise zur Gefahrenabwehr geben. Gesetzliche Pflichten und Rechte bleiben unberührt.

§ 17 Termine, Zugang und Leistungshindernisse

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

Kann eine Leistung aufgrund fehlenden Zugangs, fehlender Mitwirkung, unzureichender Vorbereitung, Sicherheitsbedenken, ungeeigneter Umgebungsbedingungen oder anderer vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht vollständig erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits entstandenen Aufwand unberührt.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, technischer Störungen, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von EPS nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 18 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der vereinbarten Preisliste.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

Sofern EPS die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist EPS berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

§ 19 Anfahrt, Wartezeiten, Mehraufwand und Zusatzleistungen

Anfahrtskosten, Wartezeiten, zusätzliche Prüfobjekte, erschwerte Zugänglichkeit oder sonstiger Mehraufwand können gesondert berechnet werden, sofern dies vereinbart wurde oder der Mehraufwand erforderlich und angemessen ist.

Dies gilt insbesondere bei:

  • fehlender Zugänglichkeit,
  • fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnung,
  • fehlenden Unterlagen,
  • Wartezeiten,
  • zusätzlichen Prüfobjekten,
  • besonderen Sicherheitsanforderungen,
  • Unterbrechungen des Betriebsablaufs, die nicht durch EPS verursacht wurden.

§ 20 Terminabsage und Stornierung

Der Auftraggeber kann vereinbarte Termine bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Erfolgt eine Absage später oder trifft EPS zum vereinbarten Termin ein und die Leistung kann aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, kann EPS den entstandenen Aufwand einschließlich Anfahrt, Wartezeit und vorbereitender Leistungen angemessen berechnen.

§ 21 Abnahme bei Werkleistungen

Soweit Leistungen von EPS als Werkleistungen einzuordnen sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die vereinbarte Leistung erbracht wurde und keine wesentlichen Mängel vorliegen.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 22 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Wirksames abweichend geregelt ist.

EPS haftet nicht für Mängel, Fehler oder Schäden, die auf unzutreffenden Angaben des Auftraggebers, fehlender Mitwirkung, nachträglichen Veränderungen, Arbeiten Dritter, unsachgemäßer Nutzung, fehlender Instandhaltung oder Veränderungen nach dem Prüf- oder Messzeitpunkt beruhen.

Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme beziehungsweise Leistungserbringung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 23 Haftung

EPS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EPS der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

EPS haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber erforderliche ergänzende Prüfungen, Sichtprüfungen, Anschlussarbeiten, Instandsetzungen, Freigaben, Inbetriebnahmen oder sonstige Maßnahmen durch hierzu berechtigte Fachbetriebe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß veranlasst.

Für Leistungen eines gesondert beauftragten Kooperationsbetriebs haftet EPS nur, soweit EPS hierfür ausdrücklich eine eigene vertragliche Verpflichtung übernommen hat oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bestehen.

§ 24 Verbraucherhinweis

EPS schließt Verträge grundsätzlich nicht unmittelbar über die Website ab. Die Website dient der Information über Leistungen und der Kontaktaufnahme.

Soweit im Einzelfall mit Verbrauchern Verträge außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. In diesem Fall erhält der Verbraucher gesonderte Informationen und, soweit erforderlich, eine Widerrufsbelehrung.

§ 25 Datenschutz

EPS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von EPS, die auf der Website abrufbar ist.

§ 26 Urheberrechte und Nutzungsrechte an Unterlagen

Von EPS erstellte Dokumentationen, Prüfprotokolle, Vorlagen, Konzepte, Texte, Bilder oder sonstige Unterlagen dürfen vom Auftraggeber nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit sie für Nachweis-, Dokumentations-, Versicherungs-, Behörden-, Prüf- oder Betreiberpflichten erforderlich ist.

Eine darüber hinausgehende gewerbliche Nutzung, Veränderung oder Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung von EPS zulässig, soweit nicht gesetzliche Rechte entgegenstehen.

§ 27 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 28 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von EPS.

§ 29 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.